Begleitetes Fahren ab 17
Beschreibung:
siehe Führerscheinklassen B
Voraussetzung:
Begleitperson (begleitetes Fahren – Klasse BF17)
Mindestalter:
17 Jahre
Schließt ein:
(nur bei BF17)
AM, L (darf auch ohne Begleitperson gefahren werden)
Sonstiges:
Beginn der Ausbildung mit 16 1/2 Jahren möglich. Anmeldung 1/2 Jahr vor Erreichen des 17. Lebensjahres. Ablegung der Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag. Ablegung der Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag nur in Deutschland gültig. Wegfall der Begleitperson ab dem 18. Lebensjahr
Begleitperson:
Vollendung des 30. Lebensjahres, mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (alt 3). Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister. Nicht begleitet werden darf, wenn der Grenzwert (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht.
Das Antragsformular für den Schüler/ die Schülerin findest Du hier : Antragsformular
Das Antragsformular füe die Begleitperson(en) findest Du hier : Begleitpersonantrag