Fahren ab 17

Begleitetes Fahren ab 17

Beschreibung:

siehe Führerscheinklassen B


Voraussetzung:

Begleitperson (begleitetes Fahren – Klasse BF17)


Mindestalter:

17 Jahre


Schließt ein:
(nur bei BF17)

AM, L (darf auch ohne Begleitperson gefahren werden)


Sonstiges:

Beginn der Ausbildung mit 16 1/2 Jahren möglich. Anmeldung 1/2 Jahr vor Erreichen des 17. Lebensjahres. Ablegung der Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag. Ablegung der Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag nur in Deutschland gültig. Wegfall der Begleitperson ab dem 18. Lebensjahr


Begleitperson:

Vollendung des 30. Lebensjahres, mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (alt 3). Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister. Nicht begleitet werden darf, wenn der Grenzwert (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht.

Das Antragsformular für den Schüler/ die Schülerin findest Du hier : Antragsformular

Das Antragsformular füe die Begleitperson(en) findest Du hier : Begleitpersonantrag