Klasse B

Klasse B

Voraussetzung: keine
Mindestalter:18 Jahre ( 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“)
Schließt ein:AM, L
  Beschreibung:
Kraftwagen bis 3,5 t zG und maximal 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz) mit Anhänger bis 0,75 t zG immer erlaubt mit Anhänger über 0,75 t zG wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3,5 t
Sonstiges:Beginn der Ausbildung mit 17 1/2 Jahren möglich (mit 16 1/2 bei BF17) Anmeldung 1/2 Jahr vor Erreichen des 18. Lebensjahres (des 17. Lebensjahres bei BF17) Ablegung der Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag (des 17. Geburtstages bei BF17) Ablegung der Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag (vor dem 17. Geburtstag bei BF17)