Drucken

Klasse M

 

Voraussetzung:  keine
Mindestalter: 16 Jahre
Schließt ein: keine

 

Beschreibung:


  • zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge, sowie Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und ohne Beiwagen
Sonstiges:
  • Es ist erlaubt, den Führerschein mit 15½ Jahren zu absolvieren und anzuwenden.
  • Kein Vermerk im Führerschein, falls die Prüfung mit einem Automatik-Kraftwagen erfolgte.

 

 

 

copyright 2011 Impressum