zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge, sowie Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und ohne Beiwagen
Sonstiges:
Es ist erlaubt, den Führerschein mit 15½ Jahren zu absolvieren und anzuwenden.
Kein Vermerk im Führerschein, falls die Prüfung mit einem Automatik-Kraftwagen erfolgte.