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Klasse B

 

Voraussetzung: 

keine
Mindestalter: 17 Jahre
Schließt ein: M, L, S

 

Beschreibung:


  • Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)
  • mit Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse oder als Zug bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
Sonstiges:
  • Beginn der Ausbildung mit 17 1/2 Jahren möglich
  • Anmeldung 1/2 Jahr vor Erreichen des 18. Lebensjahres
  • Ablegung der Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag
  • Ablegung der Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag 

 

 

 

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