Begleitetes Fahren ab 17
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Beschreibung:
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siehe Führerscheinklassen B bzw. BE |
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Begleitperson (begleitetes Fahren - Klasse BF17 / BEF17) Bei BEF17 muss Klasse BF17 vorhanden sein
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| Mindestalter: |
17 Jahre |
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Schließt ein: (nur bei BF17)
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M, L, S (darf auch ohne Begleitperson gefahren werden) |
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Sonstiges:
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- Beginn der Ausbildung mit 16 1/2 Jahren möglich
- Anmeldung 1/2 Jahr vor Erreichen des 17. Lebensjahres
- Ablegung der Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
- Ablegung der Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
- nur in Deutschland gültig
- Wegfall der Begleitperson ab dem 18. Lebensjahr
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Begleitperson:
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- Vollendung des 30. Lebensjahres
- mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis B (alt 3)
- nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilungder Prüfungsbescheinigung
- darf nicht begleiten, wenn der Grenzwert (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht
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Das Antragsformular für den Schüler/ die Schülerin findest Du hier : Antragsformular
Das Antragsformular füe die Begleitperson(en) findest Du hier : Begleitpersonantrag